FN-geprüfter Pensionspferdebetrieb

Als FN-geprüfter Pensionspferdebetrieb können nur Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem "Grundschild Pferdehaltung" erfüllen und Pensionspferdehaltung betreiben. Zusätzliche Voraussetzungen für eine Kennzeichnung sind:

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der Leiter trägt die Verantwortung für den gesamten Pferdebestand,
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der Betrieb muss mindestens zwei Gastpferde aufstallen können bzw. aufgestallt haben,
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wenn Reit- und/oder Fahrpferde in Pension genommen werden, ist ein fest umzäunter, geeigneter Trainingsplatz nachzuweisen,
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eine Sattelkammer muss vorhanden sein.

 

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Stand: 16. März 2010