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der Betriebsleiter muss den Nachweis der Sachkunde in der Pferdehaltung
erbringen,
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im Betrieb müssen mindestens zwei Pferde aufgestallt sein,
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sämtliche im Betrieb aufgestallte Pferde müssen sich in einem guten
Allgemein- und Pflegezustand befinden,
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die Stallungen müssen hell, luftig und trocken sein. Laufställe und Boxen
müssen ausreichend groß sein. Die Richtwerte für Haltungsformen können dem
FN- Handbuch Pferdesport oder den Richtlinien für Reiten und Fahren,
Band 4 entnommen werden,
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dem Bewegungsbedarf der Pferde ist ganzjährig Rechnung zu tragen. Hierfür
muss ausreichend Fläche (Weiden, Paddock, Reitplatz u.s.w. ) zur Verfügung
stehen,
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neben den gesetzlichen Unfallversicherung ist eine angemessene
Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
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