Grundschild Pferdehaltung

Die fachgerechte Pferdehaltung steht im Mittelpunkt des neuen Kennzeichnungssystems und ist Voraussetzung für alle weiteren Kennzeichnungen. Voraussetzungen für eine Kennzeichnung mit dem "Grundschild Pferdehaltung" sind:

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der Betriebsleiter muss den Nachweis der Sachkunde in der Pferdehaltung erbringen,
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im Betrieb müssen mindestens zwei Pferde aufgestallt sein,
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sämtliche im Betrieb aufgestallte Pferde müssen sich in einem guten Allgemein- und Pflegezustand befinden,
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die Stallungen müssen hell, luftig und trocken sein. Laufställe und Boxen müssen ausreichend groß sein. Die Richtwerte für Haltungsformen können dem FN- Handbuch Pferdesport oder den Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4 entnommen werden,
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dem Bewegungsbedarf der Pferde ist ganzjährig Rechnung zu tragen. Hierfür muss ausreichend Fläche (Weiden, Paddock, Reitplatz u.s.w. ) zur Verfügung stehen,
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neben den gesetzlichen Unfallversicherung ist eine angemessene Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

 

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Stand: 16. März 2010