FN-geprüfte Schulen

Als FN-geprüfte Schule können nur Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem "Grundschild Pferdehaltung" erfüllen. Bei der Kennzeichnung als Schule gibt es fünf verschiedene Ausbildungsniveaus. Sie reichen von der Reitschule - auch für Westernreiten und Gangpferde -, von der Fahr- und Voltigierschule mit einem bis vier Punkten oder mit fünf Punkten als Fachschule.

Die Schulen unterliegen den Ausbildungsrichtlinien der FN beziehungsweise den Richtlinien der zuständigen Anschlussverbände. Die Voraussetzungen für die verschiedenen Niveaus beziehen sich auf die Qualifikation des Ausbilders, der Pferde sowie die Gebäude und Anlagen.

Bei allen Schulen sollte ein Unterrichtsraum existieren und die Gesamtanlage sich in einem gepflegtem Zustand befinden. Ferner muss jede Schule die Möglichkeit zur Ausbildung im Gelände und zu Ausritten/ Ausfahrten in qualifizierte Begleitung haben.

FN-geprüfte Reitschule ***

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der Leiter muss mindestens die Prüfung zum Trainer A -Reiten- oder Bereiter FN/ Pferdewirt -Schwerpunkt Reiten- bestanden haben,
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im Betrieb/ Verein müssen mindestens vier Pferde zu Lehrzwecken vorhanden sein, die für die Ausbildung und Prüfung zum DRA II geeignet sind,
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ein fest umzäunter Reitplatz (möglichst 1200m2), eine Reithalle (20x40m) und ein angemessener Hindernispark sind gefordert,
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der Verein/ Betrieb dient als Ausbildungsstätte und Veranstalter von Lehrgängen und Prüfungen zum DRA II.

 

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Stand: 16. März 2010